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Fall Diarra: FIFA beschließt Übergangsregeln zu Transfers

Die FIFA hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Diarra ihre Transferregeln angepasst. Der Ratsausschuss des Fußball-Weltverbandes habe am Montag "Übergangsbestimmungen" verabschiedet, teilte die FIFA mit. Das vorläufige Regelwerk trete mit sofortiger Wirkung in Kraft und greife den Gesprächen zu möglichen langfristigen Änderungen des Artikels 17 der FIFA-Transferregeln (RSTP) nicht vor. 

Betroffen sind Regularien hinsichtlich des "Schadenersatzes bei Vertragsverletzungen, gesamtschuldnerischer Haftung, Anstiftung zu Vertragsverletzung, internationaler Freigabescheine sowie Verfahren vor dem Fußballgericht", schrieb die FIFA in einem Statement. Die Anpassungen sollen "vor den anstehenden Registrierungsperioden für Klarheit und Stabilität sowie weltweit für einheitliche Regelungen sorgen". Das Winter-Transferfenster öffnet am 1. Januar.

Der Franzose Lassana Diarra (39) hatte sich im August 2014 nicht mehr an seinen Vertrag mit Lokomotive Moskau gebunden gesehen, nachdem ihm das Gehalt gekürzt worden war. Der Klub verklagte ihn daraufhin auf Vertragsbruch, die FIFA verhängte eine Geldstrafe von zehn Millionen Euro gegen Diarra und drohte Vereinen, die ihn verpflichten wollten, mit einer Geldstrafe. Diarra klagte gegen diese Praxis, der EuGH entschied Anfang Oktober zugunsten des Franzosen.

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