"Ich kann mich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde", sagte Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: "Das ist nicht tolerierbar, dafür kann es keine Entschuldigung, keine Ausrede und auch keine Nachsicht geben. Da der Fall kein Standardfall ist, muss auch die Sanktion vom Standard abweichen."
Der Zuschauerteilausschluss soll im Rudolf-Harbig-Stadion für die K-Blöcke gelten und damit für sämtliche 9000 Heim-Stehplätze. Für eines der beiden Heimspiele ist die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2027 und gilt damit für die kommende Saison.
"Da das aktuelle Urteil ausschließlich auf Grundlage einer Einzelrichterentscheidung im schriftlichen Verfahren beruht, werden wir Einspruch einlegen, um vor dem vollbesetzten Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung Gehör zu finden", ließ Dynamo-Geschäftsführer Stephan Zimmermann wissen: "Gerade mit Blick auf einen Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe sehen wir das dringende Bedürfnis, unsere Argumentationen und Präventivmaßnahmen persönlich zu präsentieren."
Weitere Einschränkungen bei direkten Duellen
Als weitere Maßnahme fordert das Sportgericht beide Vereine auf, für die nächsten beiden direkten Duelle zwischen Dynamo und Hertha BSC jeweils nur die Hälfte des Kartenkontingents für den Gastbereich auszugeben. Diese Tickets müssen zudem personalisiert werden.
Am Karsamstag hatten die Vorfälle für bundesweites Aufsehen gesorgt, Fans beider Lager beteiligten sich an schweren Ausschreitungen. Anhänger überwanden Absperrungen, im Innenraum kam es zu Auseinandersetzungen mit Pyrotechnik und Raketen. Mindestens 17 Menschen wurden nach Angaben des DFB verletzt.
Dynamo hatte bereits im April "infrastrukturelle Veränderungen" für seine Heimspiele angekündigt. Diverse Maßnahmen sollen unter anderem bauliche Veränderungen und ein überarbeitetes Sicherheitskonzept einschließen.